Dummschwätzer
Und dann war da noch das Bundesverfassungsgericht, welches mit einem aktuellen Urteil klarstellt, dass es straffrei ist undbleibt, jemanden Dummschwätzer zu nennen. Das ist doch schon mal ein Fortschritt. Die deutsche Justiz, wenn man sich auf eines verlassen kann... Auszug gefällig?
"Die inkriminierte Äußerung fällt in den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit. Sie ist durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens geprägt und deshalb als Werturteil anzusehen. Die polemische oder verletzende Formulierung einer Aussage entzieht diese grundsätzlich nicht dem Schutzbereich des Grundrechts (vgl.BVerfGE 54, 129 <138 f.>; 93, 266 <289>; stRspr)."
Toll. Haha. (via)
uvmann - Di, 30. Dez, 12:40